Stationäre Hospize
Hospize sind Lebensorte. Aufgenommen werden kann, wer an einer fortschreitenden Erkrankung leidet ohne Aussicht auf Heilung. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen, dass eine palliativpflegerische Behandlung notwendig oder vom Betroffenen gewünscht wird, dass die voraussichtliche Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder wenige Monate beschränkt ist und dass eine Krankenhausbehandlung im Sinne von §39a SGB V nicht erforderlich ist.
Die ärztliche Versorgung während des Aufenthalts im Hospiz wird durch den eigenen Hausarzt oder mit dem Hospiz kooperierende niedergelassene Hausärzte oder Palliativmediziner erbracht. Bei starken Symptomen kann auch im stationären Hospiz ein Team der so genannten Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) hinzugezogen werden. Dieses wird durch den Hausarzt verordnet.
Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Die Kosten der stationären Hospizversorgung werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 Prozent der Kosten werden durch das stationäre Hospiz bzw. den Träger durch Spenden erbracht.
Stationäre Hospize haben das Ziel, Menschen in der letzten Lebensphase zu versorgen und zu begleiten. Diese Aufgabe wird realisiert von einem interdisziplinären Team u.a. bestehend aus Pflegefachkräften, Hauswirtschaftskräften und ehrenamtlichen Helfern.
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