Häusliche Pflege

Welche Unterstützungsangebote gibt es?

Pflegebedürftig zu werden wirft oftmals viele Fragen auf. Es ist nicht einfach sich durch den Dschungel an Unterstützungsmöglichkeiten zu kämpfen.

Darum gibt es an vielen Orten Pflegestützpunkte. Jeder Landkreis und jede Stadt hat mindestens einen. Sie werden gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen angeboten. Dort erhalten sie alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege hat eine Datenbank, in der sie die Beratungangebote in Ihrer Region finden können.

Aber auch ambulante Pflegedienste und Hospizdienste können Ihnen dabei helfen, die richtigen Unterstützungsangebote für Sie zu finden.

Das Bundesgesundheitsministerium bietet einen Online-Ratgeber Pflege an.

Als Einstieg in Ihre möglichen Fragen rund um das Thema "Pflegeversicherung" haben wir Ihnen einige erste Informationen zusammengestellt.

Unter der Rubrik Pflegetipps finden Sie nützliche Tipps für die Pflege von sterbenden Menschen. 

Welche Leistungen, übernimmt die Pflegeversicherung?

Ab wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Sie, sobald Ihnen über das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bestätigt wurde, dass Sie pflegebedürftig sind. Hier wird auch der Grad der Pflegebedürftigkeit und somit die Einschränkung der Selbstständigkeit und das Maß an notwendigen Hilfeleistungen festgelegt. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei auf Dauer – mindestens für ein halbes Jahr – vorliegen.

Was sind eigentlich Pflegegrade?

Pflegegrade drücken in Form einer Zahl den Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. der Einschränkung der Selbständigkeit des Menschen in verschiedenen Lebensbereichen aus. Wird die Selbstständigkeit in den einzelnen Bereichen geringer, erhöht sich der Grad der Pflegebedürftigkeit.

Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

Sobald Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Pflegekasse stellen, beginnt die Einstufung in einen Pflegegrad. Die für Sie zuständige Pflegekasse ist immer bei der Krankenversicherung angegliedert, bei der Sie
krankenversichert sind. Der Antrag kann zwar nur vom Pflegebedürftigen bzw. in dessen Namen gestellt werden, aber Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.


Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst aufzunehmen. Diese kann Ihnen bei der Antragstellung helfen.


WICHTIG: Die Leistungen können nicht rückwirkend erbracht werden, sondern gelten frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

Welche Leistungen kann ich denn in Anspruch nehmen, wenn ich zu Hause gepflegt werde?

Das ist unterschiedlich, je nachdem, welchen Pflegegrad Sie haben und von wem Sie gepflegt werden. Leistungsansprüche für Pflegebedürftige aller Pflegegrade:ƒ

  • auf Pflegeberatung zu Hause, je nach Pflegegrad bis zu viermal jährlich,
  • ƒauf Pflegehilfsmittel, z. B. einen Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel oder ein Pflegebett,
  • ƒauf einen monatlichen Entlastungsbetrag, um z. B. eine Betreuung im Alltag sicherzustellen,
  • ƒauf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sofern so die häusliche Pflege ermöglicht wird oder der Umbau die selbstständige Lebensführung erheblich erleichtert,
  • ƒauf einen Wohngruppenzuschlag, wenn sie mit weiteren pflegebedürftigen Personen unter Einhaltung weiterer Voraussetzungen in einer Wohngemeinschaft leben,
  • Angehörige haben einen Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse bzw. individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung

Weitere Ansprüche ab dem Pflegegrad 2, die zu Hause von einem Pflegedienst gepflegt werden:

  • ƒ auf eine häusliche Pflegehilfe durch einen Pflegedienst, den die Pflegekasse direkt bezahlt,
  • ƒ auf Pflegegeld für die selbst organisierte Unterstützung und Pflege (das Pflegegeld erhält der/die Pflegebedürftige direkt),
  • ƒ auf eine Kombination aus Pflegegeld und häuslicher Pflegehilfe, wenn sowohl ein Pflegedienst als auch Angehörige oder Freunde helfen.ƒ
Ich benötige Unterstützung durch einen Menschen, der mir morgens beim Aufstehen und im Bad hilft.

Die Pflegeversicherung gewährt mit der „häuslichen Pflegehilfe“ folgende Unterstützungsleistungen: körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.

  •  Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind bspw. die Unterstützung bei der Körperpflege und beim Ankleiden, beim Essen und Trinken, beim Bewegen, Aufstehen oder auch beim Toilettengang.
  •  Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen bspw. Hilfe bei psychosozialen Problemlagen oder bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, auch hinsichtlich sozialer Kontakte oder Beschäftigungen im Alltag.
  • ƒ Hilfe bei der Haushaltsführung meint Unterstützung beim Führen und Versorgungen Ihres Haushalts.
Wie hoch sind die Zuschüsse für einen Pflegedienst?

Die Höhe der Zuschüsse für die häusliche Pflegehilfe durch einen Pflegedienst bemisst sich nach dem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Ansprüche darauf. Die Zuschüsse für die häusliche Pflege werden direkt an den von Ihnen beauftragten Pflegedienst ausgezahlt. Sollten die Zuschüsse nicht für die in Anspruch genommenen Leistungen ausreichen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Fragen Sie den Pflegedienst, welche Leistungen er erbringen kann und was diese kosten. Der Pflegedienst erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.

  • Pflegegrad 2: 689 €
  • Pflegegrad 3: 1.296 €
  • Pflegegrad 4: 1.612 €
  • Pflegegrad 5: 1.995 €
Mich pflegt mein Schwiegersohn. Zusätzlich kommt aber auch der ambulante Pflegedienst zu mir. Bekomme ich auch dafür Zuschüsse?

Ja, sie können das Pflegegeld mit den Zuschüssen für „häusliche Pflegehilfe“ durch einen Pflegedienst kombinieren. Aber die Höhe des Pflegegeldes verringert sich anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Ich pflege meinen Vater. Aber ich bin mir oft unsicher, ob ich es richtig mache

Wie wäre es mit einem kostenfreien Pflegekurs?

Für pflegende Angehörige und andere private Pflegepersonen werden spezielle Kurse angeboten, um diese bei ihren Pflegeaufgaben zu unterstützen. Dort können Sie lernen, was für die Praxis der täglichen Pflege und Betreuung wichtig ist. Neben den Kursen in Gruppen werden auch ganz individuelle Schulungen zu Hause angeboten. Schulungsangebote erhalten Sie sowohl bei den Pflegekassen als auch bei Pflegediensten. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Meine Tochter pflegt mich zu Hause und ich würde ihr gern Geld dafür geben. Werde ich dabei von der Pflegekasse unterstützt?

Ja, die Arbeit von pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden wird in besonderer Weise wertgeschätzt. Sie erhalten finanzielle Unterstützung in Form einer Geldleistung, das sogenannte Pflegegeld. Dies können Sie frei verwenden. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Hier eine Übersicht:

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 €
  • Pflegegrad 3: 545 €
  • Pflegegrad 4: 728 €
  • Pflegegrad 5: 901 €
Ich benötige Unterstützung durch einen Menschen, der mir morgens beim Aufstehen und im Bad hilft.

Die Pflegeversicherung gewährt mit der „häuslichen Pflegehilfe“ folgende Unterstützungsleistungen: körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.

  • ƒ Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind bspw. die Unterstützung bei der Körperpflege und beim Ankleiden, beim Essen und Trinken, beim Bewegen, Aufstehen oder auch beim Toilettengang.
  • ƒ Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen bspw. Hilfe bei psychosozialen Problemlagen oder bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, auch hinsichtlich sozialer Kontakte oder Beschäftigungen im Alltag.
  • ƒ Hilfe bei der Haushaltsführung meint Unterstützung beim Führen und Versorgungen Ihres Haushalt
Ich hab etwas von Entlastungsleistungen gehört. Was ist das?

Diese Entlastungsleistungen dienen sowohl Ihnen als auch Ihren pflegenden Angehörigen. Dies sind unter anderem pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auch Hilfen bei der Haushaltsführung durch ambulante Pflegedienste. Beispielsweise könnten Sie den Betrag dafür verwenden, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes mit Ihnen spazieren geht oder Ihnen vorliest. Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten hierfür einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich.

Als Pflegeperson brauche ich ab und zu eine Pause, auch möchte ich einmal Urlaub machen. Wer kann mich ersetzen?

Wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt, weil sie verreist oder krank ist, haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die ambulant versorgt werden,
Anspruch auf eine Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung versorgt wurde; einen Pflegegrad muss sie in dieser Zeit allerdings noch nicht gehabt haben.

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

Die Ersatzpflege kann durch eine vertraute Person – Angehörige, Freunde, Nachbarn – oder durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden, alternativ kann auch eine kurzzeitige Unterstützung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfinden.

Wie viel Unterstützung zahlt die Pflegeversicherung für die Ersatzpflege?

Pro Kalenderjahr besteht für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. Hierfür erstattet die Pflegekasse maximal 1.612 €. Dieser Betrag kann durch maximal 806 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf maximal 2.418 € erhöht werden. Allerdings verringert sich dann der Anspruch auf Kurzzeitpflege entsprechend.

Gut ist: Das Pflegegeld wird für bis zu 42 Kalendertage pro Jahr bis zur Hälfte der zuletzt vor Beginn der Verhinderungspflege geleisteten Höhe fortgewährt.

Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, sind nur nachgewiesene Kosten maximal in Höhe des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades erstattungsfähig. Hat die Ersatzkraft höhere Ausgaben (z. B. Fahrkosten oder Verdienstausfall) oder dient die Pflegetätigkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen, erstattet die Pflegeversicherung maximal 1.612 € (bzw. 2.418 €, sofern die Leistung der Kurzzeitpflege anteilig hinzugenommen wird).

Tipp: Sprechen Sie zu diesen Fragen gern die Diakoniestation in Ihrer Nähe oder Ihre Pflegekasse an!

Was ist mit „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ gemeint?

Es handelt sich hierbei um Zuschüsse zum Wohnungsumbau. Ziel der Maßnahmen soll der Erhalt Ihrer Selbstständigkeit sein. Ihnen stehen bis zu 4.000 € je Einzelmaßnahme zur Verfügung, um Ihre Wohnung so umzubauen, wie es Ihren persönlichen Belangen entspricht.Technische Hilfen, wie z. B. ein Treppenlift, könnten Ihnen helfen, Treppen zu überwinden. Eine weitere bauliche Maßnahme kann die Verbreiterung von Türrahmen sein, damit Ihr Rollstuhl hindurch passt. Auch ein Zuschuss für den Umbau eines Bades für eine leichtere Nutzung auch bei Pflegebedürftigkeit ist möglich. Voraussetzung für die Bezuschussung dieser Maßnahmen ist jedoch, dass Sie einen Pflegegrad haben und dass Sie den Zuschuss vor Maßnahmenbeginn beantragt haben.

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